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Neue Verfügung regelt Kita-Betreuung und mehr.

Kinderbetreuung kann in den Einrichtungen im Rahmen eines eingeschränkten Regelbetriebes stattfinden.

COVID-19: Neue Allgemeinverfügung regelt Kita-Betreuung sowie weitere Öffnung der Schulen und anderer Einrichtungen

Kreis Segeberg. Ab kommenden Montag (1. Juni 2020) gelten in Schleswig- Holstein erneut angepasste Regeln zur Bekämpfung des Coronavirus. Das Land hat dazu eine neue Verordnung sowie einen Erlass beschlossen. Wie in den Wochen zuvor, hat der Kreis Segeberg den Erlass des Landes auf Kreisebene in eine Allgemeinverfügung umgesetzt. Diese tritt am Montag in Kraft und gilt bis einschließlich Sonntag, 7. Juni 2020.

Kinderbetreuung: In der nächsten Stufe des Hochfahrens der Kinderbetreuung kann in bestehenden Kindertageseinrichtungen die Betreuung im Rahmen eines eingeschränkten Regelbetriebes stattfinden.

[ddownload id=“3152″] der Pressemittelung & Verfügung des Kreises

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