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Marke von 80.000 gültigen Unterschriften verfehlt.

Die Initiatoren des Volksbegehrens hatten ein halbes Jahr vom 2. September 2019 bis 2. März 2020 Zeit.

[vc_row][vc_column][vc_column_text css=“.vc_custom_1593409741432{margin-bottom: 0px !important;}“]Volksbegehren zum Schutz des Wassers: Erforderliche Marke von 80.000 gültigen Unterschriften wird verfehlt.

Der Landesabstimmungsausschuss hat am vergangenen Freitag heute in öffentlicher Sitzung die Gesamtzahl der Beteiligungsberechtigten und das zahlenmäßige Ergebnis des Volksbegehrens zum Schutz des Wassers festgestellt.

1. Gesamtzahl der Beteiligungsberechtigten 2.319.627
2. Anzahl der gültigen Eintragungen insgesamt 60.443
3. Anzahl der ungültigen Eintragungen insgesamt 5.778

Damit wurde die nach dem Volksabstimmungsgesetz für das Zustandekommen des Volksbegehrens erforderliche Zahl von 80.000 gültigen Eintragungen nicht erreicht. Die formelle Feststellung des Quorums nach Artikel 49 Landesverfassung und die Feststellung, ob das Volksbegehren zustande gekommen ist, trifft der Landtag.

Kein Gegenstand des Volksbegehrens war das noch bei der vorangegangenen Volksinitiative zentrale Thema eines landesweiten Fracking-Verbotes, da dies außerhalb der Entscheidungskompetenz des Landtages liegt und daher einem Volksbegehren nicht zugänglich ist. Dies wurde vom Landesverfassungsgericht Ende letzten Jahres bestätigt.

Die Initiatoren des Volksbegehrens hatten ein halbes Jahr vom 2. September 2019 bis 2. März 2020 Zeit, um landesweit Unterschriften zu sammeln.

Für die WI-SE als Bündnispartner war das Volksbegehren dennoch weitgehend erfolgreich!

Toni Köppen, Fraktionssprecher der WI-SE zum Ergebnis:

„Teile des Volksbegehrens wurden zwischenzeitlich umgesetzt und beschlossen, daher können wir einen Teilerfolg für uns verbuchen. Die von uns wahrgenommenen Behinderungen durch das Innenministerium, die Koalitionsparteien und einzelne Abgeordnete sollten nachträglich thematisiert werden!“[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

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