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40.000€ vom Kreis für kostenfreie Verhütung von Personen/Paaren mit geringem Einkommen – Wo ist das Problem zum „Ja“ von einem neuen, bürgerlichen Block im Segeberger Kreistag?
Die WI-SE wartet mit Spannung, inwiefern sie sich Fraktionen im Segeberger Kreistag gegen international anerkannte Frauenrechte „outen“ werden.
Hintergrund des Themas: Seit Einführung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes 2004 besteht bundesweit für Frauen ab dem 21. Lebensjahr, die zur Sicherung ihres Unterhaltes staatliche Leistungen erhalten oder ein geringes Einkommen haben, nicht mehr die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenübernahme ärztlich verordneter Verhütungsmittel zu stellen.
Das möchte die WI-SE für den Kreis Segeberg ändern. Sie entschied sich mit den Kreistagsfraktionen DIE LINKE und SPD zu dem Antrag, dass der Kreis die Übernahme dieser Kosten für Verhütungsmittel mit 40.000€ pro Haushaltsjahr übernehmen muss. Diese Regelung für den Kreis soll bis zur nächsten Lösung durch den Bund Gültigkeit behalten.
Von den GRÜNEN erhielt der Antrag in der Sitzung des Sozialausschusses vom 23.11.2018 sofortige Unterstützung. Andere Kreistagsfraktionen CDU, FDP und AfD, inklusive den weiblichen Vertreterinnen von CDU und FDP, treten jedoch noch nicht vor der letzten Entscheidung im Kreistag am 06.12.2018 jetzt dafür ein.
Die Gründe für die WI-SE zu diesem Antrag stehen fest:
- Lebenshaltungskosten sind gestiegen, was die Situation für Menschen mit geringem Einkommen eine Sicherstellung ihres Lebensunterhaltes erschwert.
- Auch die Preise der Verhütungsmittel und -methoden sind in den letzten Jahren angestiegen.
- Erfahrungsgemäß ändern Frauen ihr Verhütungsverhalten zu ihrem Nachteil, wenn das Geld knapp wird.Die Frauen geraten u.U. bei nicht geklärter Bezahlung ihrer Verhütung sowohl in partnerschaftliche als auch selbstbezogene, schwerwiegende Konflikte.
- Daraus ergeben sich ihnen wiederum neue Belastungssituationen innerhalb ihrer Partnerschaft oder auch mit der Familie. Sowohl ihre seelische und körperliche Gesundheit als auch ihre Leistungsfähigkeit im alltäglichen Leben kann signifikant beeinträchtigt werden.
- Es gibt seit 2004 keine bundeseinheitliche Einigung, außer Städte und Gemeinden beschließen, die Betroffenen durch ihre Übernahme dieser Kosten zu befreien. In Schleswig-Holstein treten bereits die Kreise Stormarn, Ostholstein und Dithmarschen für die Kostenübernahmen von Verhütungsmitteln ein.
- Im Kreis Segeberg kommt die Stadt Norderstedt für die Übernahme der Kosten für Verhütungsmittel auf und geht damit mit gutem Beispiel voran. Kleinere Gemeinden können jedoch nicht aus eigener Kraft diese zusätzliche Aufgabe für ihre Bürgerinnen übernehmen. Deswegen soll der Kreis für diese Finanzierung kreisweit, außer für die Stadt Norderstedt, verantwortlich leisten.
- Frauen haben laut Artikel 12 der UN-Frauenrechtskonvention ein Recht auf die Wahl eines für sie passenden Verhütungsmittels im Sinne ihrer zu erhaltenden Gesundheit, ohne dass sie dafür gesellschaftlichen, anders begründeten Diskriminierungen oder Nachteilen ausgesetzt werden dürften.
Die Liste der Befürwortungen lässt sich ohne Zweifel noch erweitern. Denn das Thema steht im 21. Jahrhundert zentral zur Gesellschaft bei Frauen und Männern und in der existenziellen Betroffenheit bei Familien an. Allerdings erkennen das bisher nicht die Kreistagsfraktionen der CDU, AfD und FDP.
Es werden kontroverse Argumente zum Austausch zwischen WI-SE/DIE LINKE/SPD/GRÜNE und CDU/AfD/FDP in der Sozialausschusssitzung am 15.11., Hauptausschusssitzung am 25.11. und dem Kreistag am 06.12.2018 erwartet. Die Kreistagsfraktion FREIE WÄHLER hatten sich bisher noch gar nicht dazu geäußert.
Die WI-SE hofft auf eine zeitgemäß moderne Entscheidung des Segeberger Kreistages und wird sich vehement dafür einsetzen.
Anhang:
1. Antrag der Kreistagsfraktionen SPD/WI-SE/DIE LINKE: „Kostenübernahme für Verhütungsmittel für Personen mit geringem Einkommen“ als PDF [ddownload id=“1457″]
2. Presseartikel und Stellungnahme der WI-SE in der LN vom 03.11.2018: „Hilfe für Einkommensschwache – Kreis soll Verhütung zahlen“
3. Anfrage der WI-SE bei der Bundesgeschäftsstelle pro-familia vom 08.10.2018 über den Stand eines begrenzten Bundes-Modellprojektes (biko) zur Kostenübernahme von Verhütungsmitteln als PDF [ddownload id=“1458″][/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=“1/2″][mk_image src=“https://wi-se.de/wp-content/uploads/2018/11/verhuetung_sz.jpg“ image_size=“full“ lightbox=“true“ title=“Lübecker Nachrichten 5.11.2018″ caption_location=“outside-image“][/vc_column][vc_column width=“1/2″][mk_image src=“https://wi-se.de/wp-content/uploads/2018/11/verhuetung_presse.jpg“ image_size=“full“ lightbox=“true“ title=“Presseartikel und Stellungnahme der WI-SE in der LN vom 03.11.2018″ caption_location=“outside-image“][/vc_column][/vc_row]