Der WZV hat die Berichterstattung der örtlichen Medien im vergangenen Jahr häufig beschäftigt und für Kopfschütteln gesorgt. Zunächst ging es um die Leistung des verantwortlichen Handelnden, die abschließend damit bewertet wurde, dass er mit Entschädigung vorzeitig entlassen wurde. Hierbei stand vorrangig der Hauptausschuss des WZV mit seinen handelnden Personen im Vordergrund.
Aktuell ist es der Bericht des Gemeindeprüfungsamtes des Kreises Segeberg über die Ordnungsprüfung beim Wege-Zweckverband der Gemeinden des Kreises Segeberg, der erneut für Schlagzeilen sorgte.
Nunmehr standen auch die Personen im Blickpunkt,
- die die Dienstaufsicht über den geschassten Leiter führten
- die über die Einhaltung rechtlicher Bestimmungen und Gesetze zu wachen und sicher zu stellen hatten, dass die Geschäftsführung ordnungsgemäß ausgeübt wurde.
- die u.a. dafür Sorge zu tragen hatten, dass die Ablauf- und Verwaltungsorganisation des WZV gültigen Normen und den Erfordernissen entsprechend festgelegt waren
- die über eine entsprechende fachliche und inhaltliche Kontrolle der Haushalte, der Berichte, der Abschlüsse, der Einhaltung von Verträgen dafür zu sorgen hatten
- die sicher stellen mussten, dass die eingesetzten öffentlichen Mittel der Gemeinden und die Entgeltzahlungen der Kunden ordnungsgemäß verwendet wurden.
Einige ausgewählte Auszüge
Einige ausgewählte Auszüge aus dem Bericht lassen erhebliche Zweifel aufkommen, ob die verantwortlichen Personen tatsächlich den erforderlichen Sach- und Fachverstand für ihre Aufgabe hatten.
Bei ihnen handelt es sich um ehrenamtliche und hauptamtliche Bürgermeister sowie leitende Verwaltungsbeamte unserer Gemeinden. Aber lesen sie einige ausgewählte Beispiele aus dem zusammenfassenden Bericht des GPA selbst und machen sie sich ihr eigenes Bild:
- Es wurden viele Rechtliche und handwerkliche Mängel festgestellt.
- Etliche Gesetzliche Vorschriften und Korrekturen wurden nicht beachtet.
- Fristen und Verzinsung eingesetzter Rücklagen wurden nicht beachtet.
- Funktionsträger erhielten Zahlungen von Entschädigungen und Fahrkosten ohne Rechtliche Grundlage (sind die über 20 T€ zurückgefordert worden? Oder bleibt die rechtlich nicht zu begründende Bereicherung bestehen?)
- Ein Ausschussvorsitzender erhielt zeitweise doppelte Entschädigung (hat er den Differenzbetrag zurückgezahlt?)
- Es mangelt an einer klaren und sauberen Organisation des Unternehmens!
- Ein Ordnungsgemäßer Einsatz der Informationstechnik ist nicht nachweisbar.
- Früher festgestellte Mängel waren nicht behoben worden.
- Datensicherheit ist fraglich.
- Der öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen dem WZV und dem Kreis Segeberg vom 08.12.2011 ist bis zum heutigen Tage schwebend unwirksam. (Eine Anfrage an den Landrat ist beantwortet und nachlesbar)
- Abfallwirtschaft wurde ohne Entgeltvorkalkulation berechnet.
- Keine Dokumentation vorhanden.
- Es ist wohl fraglich, ob die WZV-Kunden korrekte Rechnungen erhalten haben. (Ist das keinem Bürgermeister aufgefallen?)
- Im Breitbandbereich wurden Pachtverträge in wesentlichem Umfang nicht eingehalten. (Überzahlungen? Rückforderungen ?Nachzahlungen?)
- Es fehlen seit 2013 Endabrechnungen.
- Eine jährliche Abrechnung und ein Bericht über das wirtschaftliche Ergebnis, bezogen auf die einzelnen Gemeinden wurden bisher nicht vorgenommen oder abgegeben.
- Damit haben die Gemeinden keinen Überblick über die sie betreffenden Kosten und Risiken. (merkte das niemand?)
- 3,4 Mio. € wurden für externe Beratung zum Teil ohne Vergleichsangebote und ohne Dokumentation vergeben.
- Es waren teilweise keine schriftlichen Aufträge vorhanden, und Rechtsvorschriften wurden nicht beachtet.
- Die Wahrnehmung der Bauherrenfunktion durch den WZV war unzureichend. Hieraus ergaben sich Mehrausgaben.
- Etliche Abrechnungen über Gesamtausgaben baulicher und Mehrleistungen waren nicht prüfbar. (Wie viel € sind hier zu viel gezahlt worden?)
- Die Abrechnung des Geschäftsbesorgungshonorars für einige Ausbaugebiete im Bereich Breitband war in Höhe von rd. 2,7 Mio. € brutto mit den nicht kontinuierlich geführten, teilweise widersprüchlichen Auflistungen unzureichend dokumentiert.
- Die Bauleistungen für die Recyclinghalle mit einem geschätzten Gesamtauftragswert von rd. 2,7 Mio. € netto wurden entgegen der Schleswig-Holsteinischen Vergabeverordnung und damit vergaberechtswidrig nicht öffentlich, sondern nur beschränkt ausgeschrieben.
- Ein Auftrag wurde vergaberechtswidrig nicht in einem förmlichen Vergabeverfahren an ein bekanntes Ingenieurbüro erteilt und das zudem mit Honorarabrechnung nicht nach geltendem Preisrecht. (Freundschaftsdienste oder Beziehungen schaden nur dem, der sie nicht hat?)
- Prüfungsberichte und Jahresabschlüsse von Eigengesellschaften sind nicht vorgelegt worden.
Zusammenfassende Fragestellung nach diesem zweiten vernichtenden Bericht des RPA/GPA:
Können ehren- und hauptamtliche Politiker Wirtschaftsunternehmen unter Beachtung der Rechtsvorschriften ausreichend führen und kontrollieren?
Behandlung des Prüfungsergebnisses
Nach § 7 Abs. 3 KPG hat die kommunale Körperschaft innerhalb von sechs Monaten gegenüber dem Gemeindeprüfungsamt und der Kommunalaufsichtsbehörde zu dem Ergebnis der Prüfung Stellung zu nehmen.
Dabei ist insbesondere zu berichten, ob und wie den Prüfungsfeststellungen Rechnung getragen wird. Das Gemeindeprüfungsamt wertet die Stellungnahme aus. Nach Auswertung der Stellungnahme entscheidet das Gemeindeprüfungsamt in Abstimmung mit der Kommunalaufsichtsbehörde über den Abschluss des Prüfungsverfahrens.
Das Vorliegen des Prüfungsergebnisses ist gem. § 7 Abs. 5 KPG innerhalb von sechs Monaten nach Eingang bekannt zu machen und der Bericht danach öffentlich auszulegen, soweit nicht schutzwürdige Interessen einzelner entgegenstehen. In der Bekanntmachung ist auf die öffentliche Auslegung hinzuweisen.
Beim Lesen des Prüfungsberichtes stechen aus den zusammenfassenden Bemerkungen einige Punkte hervor, die dann sofort für eine Reihe Fragen sorgen:
- Waren die dafür gewählten Personen fachlich in der Lage, ihre Aufgaben wahrzunehmen?
- Konnten sie die übermittelten Informationen richtig bewerten?
- Waren sie in der Lage, die geschäftlichen Handlungen und Abschlüsse des WZV rechtlich richtig einzuordnen?
- Hatten sie dazu ausreichend qualifizierte Hilfe zur Verfügung, wenn erforderlich?
Und:
- Haben die Bürgermeister_Innen der Gemeinden oder ihre Vertreter als Teilnehmer an der Verbandsversammlung diese Probleme erkannt oder hätten sie sie erkennen können?
- Hätten sie handeln können oder sogar müssen?
Anhand der vorstehenden Auszüge aus dem Bericht des Prüfungsamtes mag jeder für sich entscheiden, ob er Antworten oder Begründungen auf diese Fragen finden kann. Jeder Kunde hat das Recht, den Prüfungsbericht einzusehen. Er liest dann auch einen Teil der vom WZV eingestandenen Mängel. Der Prüfungsbericht liegt bei jedem Bürgermeister und beim WZV zur Einsicht aus. Kopien oder Fotografien dürfen zwar nicht, Notizen aber schon gemacht werden. Die WI-SE hat Einsicht genommen und nur einige der angeführten Mängel aufgeführt.
Wir empfehlen Ihnen:
Jeder Kunde des WZV sollte sich den Bericht ansehen, wenn er wissen will, warum es zu den aktuellen Gebührenerhöhungen gekommen ist.
Er hat sicher die Möglichkeit auf seine Gemeindevertreter und Bürgermeister einzuwirken für mehr Transparenz und eine rechtlich und kaufmännisch saubere Betriebsführung einzufordern. Bis es zu Veränderungen gekommen ist, ist denken und handeln nicht untersagbar oder verboten.
gez. Henning Wulf
Foto: Sara Kurfeß on Unsplash