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Verträge mit dem WZV nur schwebend wirksam?

Der Vertrag zwischen dem WZV und dem Kreis Segeberg vom 08.12.2011 ist bis zum heutigen Tage schwebend unwirksam.

Bei Durchsicht des WZV – Prüfungsberichtes des Gemeindeprüfungsamtes war zu lesen:

Der öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen dem WZV und dem Kreis Segeberg vom 08.12.2011 ist bis zum heutigen Tage schwebend unwirksam.

Ich bitte daher um Beantwortung nachstehender Fragen:

Trifft diese Aussage zu?

Wenn ja, warum ist darüber bisher nicht berichtet und nachgebessert worden?
Aus welchen Gründen wurde die Wirksamkeit bisher nicht geschaffen?
Ist beabsichtigt, diese in angemessener Zeit, ggfs. nach Ausräumung von vertraglichen Hindernissen herzustellen?
Auf welcher Rechtsgrundlage wurden die bisherigen Zahlungen an die AG geleistet?
Was müssen wir tun, um einen vertragssicheren Zustand herzustellen?

Ist dieser überhaupt sinnvoll angesichts der Erkenntnisse, die aus dem Bericht des GPA zu gewinnen sind?

Für Ihre Antworten danke ich
Mit freundlichem Gruß

Henning Wulf
Abg. WI-SE-Fraktion

Anfrage als PDF [ddownload id=“1718″]

Photo von Samuel Zeller on Unsplash

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