Es fehlen 25.000 € jährlich im Kreis Segeberg:
Seit fünf Jahren weisen die Haushaltsabschlüsse des Kreises Segeberg Millionen-Überschüsse auf. Es fiel darunter aber nicht auf, dass die drei wichtigen Frauenfachberatungsstellen im Kreis Segeberg unterfinanziert sind. Die Löhne dort wurden und werden inzwischen nicht mehr tarifgerecht gezahlt. Dafür wurde die WI-SE jetzt aktiv.
Es ist die Aufgabe des Kreises, die Arbeit der kommunalen Frauenfachberatungsstellen zusammen mit den Kommunen und dem Land Schleswig-Holstein zu finanzieren (vgl. Verfassung des Landes Schleswig-Holstein, Artikel 9).
Ohne sie fehlen dem Kreis Segeberg die folgenden notwendigen Absicherungen im Bereich der Kinder-, Jugend und Frauenarbeit für
- die Unterstützung freier Jugendarbeit,
- die Beratungen von Frauen in Existenz bedrohenden Krisen inkl. Schutz ihrer zu versorgenden Kinder,
- die Begleitung von Maßnahmen zur Unterbrechung und Aufhebung häuslicher Gewalt,
- die psychosoziale Prozessbegleitung als ergänzendes Angebot für Verletzte und Opfer in Strafverfahren,
- das für den Kreis Segeberg eingerichtete Hilfetelefon bei Gewalt gegen Frauen
mit täglicher Erreichbarkeit über 24h.
Wegen nicht zurück geholten Sparkursen wurde bei den Frauenfachberatungsstellen in Bad Segeberg, Kaltenkirchen und Norderstedt seit 2009 die Erhöhungen der Entgeltgruppen aus geltenden Tarifverträgen ausgesetzt. Die Arbeitsbelastung dagegen ist bei sich fortsetzender Unterbezahlung für die fachlich hoch ausgebildeten Mitarbeiterinnen enorm angestiegen.
„Insbesondere seit 2015 steigt der Beratungsaufwand pro Beratung auffällig an. Die Gründe hierfür sind steigende Fragen von Frauen und Mädchen,
- mit Migrationshintergrund, die weder das deutsche Hilfesystem kennen, noch die deutsche Sprache sprechen
- mit psychischen Erkrankungen und
- mit Behinderungen.
Der Beratungsaufwand ist hierfür 5x höher als bei anderen Frauen und Mädchen.“[1]
Die von den Kreistagsfraktionen WI-SE und DIE LINKE beantragte Aufstockung des Zuschusses von 25.000 € durch den Kreis Segeberg wird die Tarif angelehnten Lohnzahlungen der Beschäftigten im Jahr 2019 zuverlässig abdecken. Für die Zukunft wird mit Wirkung dieses Antrages ein neu angepasstes Finanzierungskonzept vom Land Schleswig-Holstein mit dem Kreis Segeberg zur Umsetzung ab 2020 vorgelegt werden müssen.
Wir danken allen Fraktionen, die einstimmig den Antrag im Hauptausschuss dem Kreis zur Umsetzung empfohlen haben und für die Erhöhung der Aufwendungen der „externen Gleichstellungsarbeit“ des Kreises Segeberg im Jahr 2019 eintreten.
Eine finale Abstimmung zu diesem Beschluss wird am 06.12.2018 in der Sitzung des Kreistages durch das Votum aller Abgeordneten vorgenommen.
Anlage: Antrag zur Erhöhung der Aufwendungen zur Finanzierung der Frauenfachberatungsstellen in ursprünglicher Version mit Erklärung einer Gleitklausel. Der Betrag musste im laufenden Antragsverfahren von 20.000€ auf 25.000€ angepasst werden. Hier als PDF zum [ddownload id=“1500″]
[1] Auszug aus einer Zusammenstellung von Daten von Frau Höppner-Reher vom 05.10.2018, Gleichstellungsbeauftragte des Kreises SE