Der Kreistag hat sich 2014 eine Vielzahl von Zielen für seine Wahlzeit bis 2018 vorgenommen. Eines davon war, die kreiseigene Wirtschaftsförderungsgesellschaft zur Umsetzung von Aufgaben zu nutzen. Dazu wurde im Jahe 2013 ein Antrag einstimmig vom Kreistag beschlossen. Von Landrätin Jutta Hartwieg (SPD) wurde er nicht mehr umgesetzt, von Landrat Jan Peter Schröder wurde die Umsetzung nicht in Angriff genommen.
Die Gründe dafür sind für die Politik nicht nachvollziehbar. Jetzt geht es darum, zu entscheiden, ob der Kreistag seinen eigenen Beschluss aus dem Jahre 2013 bestätigt oder sich heute davon distanziert.
Antrag
Die Fraktion Wi-SE bittet den Kreistag eine der nachstehenden Beschlussempfehlungen zu beschließen.
1. Der Kreistag stellt die Nichtumsetzung dieses Beschlusses durch den Landrat fest.
2. Der Kreistag Segeberg bestätigt seinen einstimmigen Beschluss zur Drucksache 131/2013 vom 7. November 2013 und fordert den Landrat auf, diesen Beschluss, soweit noch aktuell, unverzüglich, spätestens bis zum 1.3.2018 umzusetzen und auszuführen.
3. Der HA wird angewiesen, die Umsetzung des Beschlusses zu überwachen.
Alternativ:
4. Der Kreistag Segeberg hebt seinen Beschluss den Kreistagsbeschluss vom 7. November 2013 – 131/ 2013- auf.
Begründung:
Der HA hat in seiner Sitzung am 7. September trotz Hinweises auf die nicht erfolgte Umsetzung weder in dieser Sitzung noch in folgender Zeit eine Handlungsnotwendigkeit für sich gesehen. Er hat in vollem Wissen um diese Nichtumsetzung durch Unterlassen der Einforderung der Umsetzung zugelassen, dass der Landrat einen einstimmigen Kreistagsbeschluss nicht beachtet. Dieses Verhalten stellt einen Pflichtverstoß bei der Wahrnehmung der Dienstaufsicht über den Landrat dar. Für die Überwachung der Arbeit des HA ist der Kreistag zuständig. Konsequenterweise müsste der Kreistag das Unterlassen der Nichtumsetzung und der Nichthandlung des HA rügen und auf Umsetzung des Beschlusses bestehen.
Sofern dazu nicht die persönliche und politische Kraft in diesem Hause besteht, sollten die Alternative unter Ziffer 4 beschlossen und künftige Beschlüsse dieses Kreistages nur mit Zustimmung des Landrats gefasst werden.
Antrag als PDF zum [ddownload id=“481″]