Ist es zeitgemäß, Beiträge von den Gemeinden für die Beförderung ihrer Schüler zu erheben? Das fragte sich die WI-SE Fraktion und wollte vom Landrat wissen, wie hoch die Kosten dafür sind.
Getragen werden sie derzeit vom Kreis Segeberg zu zwei Dritteln und von den Gemeinden zu einem Drittel. Die Abrechnung erfordert dazu bei allen Beteiligten eigenen Personal- und Verwaltungsaufwand.
Mit den Antworten stellt sich für die WI-SE – Fraktion im Segeberger Kreistag die Frage, ob es nicht sinnvoller ist, das letzte Drittel der Kosten ebenfalls vom Kreis zahlen zu lassen und damit die Gesamtleistung Schülerbeförderung aus den Einnahmen der Kreisumlage zu zahlen?
Wenn wir das wollen, so werden wir einen Antrag zum Haushaltsjahr 2019 stellen müssen.
Aber, lesen sie selbst den Hintergrund.
Hier unsere Anfrage:
Die Fraktion WI-SE bittet um Beantwortung folgender Fragen:
- Wie viel Mittel stellt der Kreis Segeberg aktuell und stellte er für die Jahre 2016 und 2017 für die Schülerbeförderungskosten/Jahr zur Verfügung.?
- Wie hoch sind/waren die Einnahmen aus den Elternbeiträgen/Jahr?
- Wie hoch sind die Verwaltungs- und Personalkosten/Jahr für die Abrechnungen?
- Wie hoch ist der Zuschuss zum ÖPNV aktuell und war er in den Jahren 2016 / 2017?
- Welchen HH-Betrag müsste der Kreis einstellen, gewährte er einen kostenlosen ÖPNV für alle?
Die Antwort des Kreises als PDF zum [ddownload id=“1424″]
Somit lautet unser Antrag:
Der Kreistag beschließt,
ab dem Schuljahr 2o18/2019 übernimmt der Kreis Segeberg die kompletten Kosten für die Schülerbeförderung im Kreis Segeberg.