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Leichte Sprache – nicht machbar

"Beschließe nur das Durchführbare" - offensichtlich ist die Verwaltung nicht in der Lage die "Leichte Sprache" umzusetzen.

Auf Anregung der Gleichstellungsbeauftragten wurde vor einigen Jahren im Kreistag beschlossen, die leichte Sprache in allen Schreiben der Verwaltung zu nutzen. Im Laufe der Jahre wurden wiederholt Vorlagen beanstandet, die aus hoher Fachlichkeit das nicht beachteten. Aus diesem Grund oder auch aus Unkenntnis des Beschlusses oder einer schleichenden Unachtsamkeit im Umgang mit der deutschen Sprache scheint es geboten, einen zwingenden Beschluss aufzuheben, ggfs. in „sollte benutzt werden“ umzuwandeln.

Die Fraktion beantragt, den Beschluss des Kreistages/HA zur Nutzung/Einführung der „leichten Sprache“ in der Kreisverwaltung Segeberg aufzuheben.

Begründung:

In vielen den Ausschüssen zugeleiteten Vorlagen sind seit der Beschlussfassung immer wieder fremde Fachbegriffe oder Wortverbindungen, die an die Walisische Sprache erinnern, enthalten.

Das mag zum Einen der hohen Fachlichkeit in der Sachbearbeitung geschuldet sein, zum Anderen aber auch einer Unkenntnis des Beschlusses oder einer schleichenden Unachtsamkeit im Umgang mit der deutschen Sprache. Auch ist es wohl so, dass viele Fachbegriffe exakter ausdrücken, was gemeint ist.

Gemäß dem Grundsatz, „Beschließe nur das Durchführbare“ sollte ein offensichtlich unwirksamer oder nicht durchsetzbarer Beschluss aufgehoben werden.

Damit entfällt auch die immer wieder vorgenommene Bitte oder Anmahnung der Beschlussbeachtung.

 

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