Man sieht an nahezu jeder BAB Abfahrt Werk- oder Industriehallen/Gebäude. Autobahnabfahrten und -Knotenpunkte sind also offensichtlich durch ihre verkehrsgünstige Lage beliebt für Gewerbeansiedlungen. Im Kreis SE befinden sich zwei BAB – Projekte in Planung bzw. Umsetzung. Die A 21 ist in Richtung Kiel über die Kreisgrenze Plön ausgebaut worden. Der Weiterbau der A 20 zeichnet sich ab. Jetzt heißt es, schnell handeln. Daher wollen wir die WKS beauftragt wissen, ihrer Wirtschaftsförderungsaufgabe nachzukommen..
Antrag
Der Kreistag beschließt:
Die GF der WKS wird beauftragt,
in Gesprächen mit den BM von Städten und Gemeinden an den BAB A 20 (incl. der noch nicht ausgeführten Teilstrecken) und A 21 für besonders an den BAB-Kreuzen und Abfahrten gelegene Grundstücke Modalitäten für eine gemeinsame Erschließung und Bewirtschaftung zu besprechen und die Ergebnisse dem HA vorzulegen
den für eine ggfs. sich abzeichnende Umsetzung notwendigen Bedarf an Personal- und Sachmitteln zu skizzieren
erforderliche Gesellschafterbeschlüsse vorzubereiten und einzuholen
evtl. Beihilfe- und Steuerrechtliche Probleme darzustellen
ggfs. Lösungsvorschläge vorzulegen
Der Landrat wird gebeten,
den FD Kreisentwicklungsplanung anzuweisen, unverzüglich mögliche Gewerbegebieten und deren Erschließung an den BAB zu skizzieren
Impulse für eine Erschließung aufzunehmen und an die WKS weiter zu geben
Analog zu den Aufgaben der EGNO und WFL der WKS eigene Geschäftsfelder zu übertragen und die Möglichkeit von Inhousegeschäften wahrzunehmen
Zu prüfen, welche derzeit von der Kreisverwaltung wahrgenommenen Aufgaben treuhänderisch auf die WKS übertragen werden können (z.B. Vermietung der Hallen Rosenstraße)
Den treuhänderischen Flächenerwerb für Gewerbe- oder Wohnungsbau zu prüfen
Die dazu nötigen personellen und finanziellen Aufwendungen sind zu ermitteln und ggfs. nach politischem Beschluss in die HH-Planung einzubringen.
[Dieser Antrag wurde noch von Maren Berger & Henning Wulf als DIE FREIEN eingebracht.]