Was passiert, wenn der Landrat den Katastrophen Fall ausruft?
Das Kreis Verbindungskommando (KVK) informierte am 9. September in der Kreis-Feuerwehrzentrale die Politik und Interessierte, wie der Ablauf bei der Bundeswehr von der Anfrage des Landrates bis zur Hilfeleistungs-Unterstützung von statten geht. Als eigenständige Einheit prüft das KVK Anträge, Aufträge, Bedarfe und Möglichkeiten, um diese mit dem Lagezentrum abzustimmen und bedarfsgerecht Kräfte, Material oder auch militärische Bereiche/Räume zur Verfügung zu stellen.
Gefühlt wird immer häufiger der so genannte Katastrophenfall vom jeweiligen Entscheidungsträger ausgelöst. Denken wir nur an das Elbe-Hochwasser, die Überschwemmungen im Ahrtal oder auch die Corona Pandemie.
Wann wird die Bundeswehr beim Katastrophenschutz eingesetzt?
Erst wenn die zivilen Einsatzkräfte wie Feuerwehr, technisches Hilfswerk, DRK usw. mit einer Lage nicht (mehr) zurecht kommen, ist der Landrat berechtigt, die Ausrufung des Katastrophenfalles zu prüfen. Und erst wenn es tatsächlich zur Ausrufung des Katastrophen-Falles kommt, darf die Bundeswehr gemäß Art. 35 Absatz 2 GG zum Einsatz kommen. Bereits zuvor ist aber das KVK in den Entscheidungsgremien und Beraterstäben vor Ort mit eingebunden, um im Fall der Fälle dann auch sofort und konsequent handeln zu können. Das KVK stellt damit die Schnittstelle zwischen der zivilen Katastrophenhilfe und der militärischen Unterstützung durch die Bundeswehr dar.
In einer Live Vorstellung konnten sich die Fraktions-Mitglieder der WI-SE Christina Saß und Axel Holtz vor Ort bei dem zu Grunde gelegt Szenario eines Groß-Brandes im Staatsforst Segeberg über den kompletten Ablauf mit allen Prozessschritten informieren und mit den verantwortlichen Einsatzleitern diskutieren.
Als Erkenntnis dieser Informationsveranstaltung bleibt das Fazit: die zivil-militärische Zusammenarbeit im Kreis Segeberg funktioniert einwandfrei. Sie ist ein wichtiger Baustein im Konzept des Katastrophenschutzes und eine sinnvolle und wertvolle Ergänzung zur Unterstützung der Blaulichtkräfte vor Ort bei entsprechenden Großlagen.
2 Mio. Investitionen in den Katastrophenschutz
Im Anschluss an diese Informationsveranstaltung wollte Landrat Schröder dann insgesamt zwölf Fahrzeuge für den Katastrophenschutz übergeben, die in den letzten 2 Jahren der Pandemie vom Kreis angeschafft wurden. Es handelt sich dabei u.a. um Löschfahrzeuge, Wechsellader, Notstromanlagen und Krankentransportwagen in einem Gesamtwert von über 2 Millionen €, wobei der Kreis davon circa 860.000 Euro übernommen hat. Die feierliche Übergabe aller Fahrzeuge war aber nicht möglich, da einige der neu angeschafften Wagen, u.a. ein so genanntes Katastrophen-Löschfahrzeug im Einsatz bei dem Feuer des Bürgerhauses in Kaltenkirchen war, das in der Nacht zuvor ausgebrochen war. Wie gut, dass der Kreis für Katastrophen jeglicher Art weitgehend gewappnet ist. Unsere Fraktions Mitglieder vor Ort konnten sich davon überzeugen, dass dies eine Dauer-Aufgabe ist, die immer wieder der Aufmerksamkeit, der Wertschätzung und der finanziellen Unterstützung durch die Politik bedarf. „Unser großer Dank gilt deshalb den Helfern vor Ort für ihr Engagement und ihren Einsatz“, lobt Christina Saß und ihr Kollege Holtz ergänzt: „Es ist toll und sehr lobenswert, dass so viele Bürgerinnen und Bürger sich ehrenamtlich in der großen Blaulichtfamilie engagieren!“
Fotos: Axel Holtz