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Aktuelle Anfrage zur Paracelsus-Klinik und Versorgung der Region

Fragen an den Landrat zur aktuellen Situation und Versorgungslage im Einzugsgebiet der Paracelsus-Klinik in Henstedt-Ulzburg.

[vc_row][vc_column][vc_column_text css=“.vc_custom_1518344524086{margin-bottom: 0px !important;}“]Lokale Abgeordnete der Wählergemeinschaft WHU haben uns gebeten eine Anfrage an den Landrat zur gesundheitlichen Versorgung zu stellen. Hier finden Sie die Anfrage und die Antwort des Landrats.[/vc_column_text][vc_column_text css=“.vc_custom_1518370495207{margin-bottom: 0px !important;}“]Unsere Anfrage an den Landrat:

Anfrage der Fraktion WI-SE an den Landrat des Kreises Segeberg, mit Weiterleitung an den Vorsitz und die Mitglieder des OVG-A und der Bitte einer zusätzlichen Beantwortung in der OVG-Ausschusssitzung am 05.03.2018 durch den Landrat zur vorherigen schriftlichen:

Zur Schließung der Paracelsus-Klinik in Henstedt-Ulzburg hinsichtlich der ambulanten und stationären Grund- und Regelversorgung von Verunfallten und Erkrankten im süd-westlichen Kreisgebiet

Ob ein Krankenhaus geschlossen wird oder nicht ist eine unternehmerische Entscheidung der Krankenhausträger, die auf der Grundlage eines Gutachtens eines Sachverständigen im Zuge der Krankenhausplanung einen Versorgungsauftrag erhalten haben.

1. Wäre im Fall der Schließung des Akut-Krankenhauses Paracelsus-Klinik die Versorgung der Bevölkerung im südwestlichen Teil des Kreises Segeberg, nördlich von Henstedt-Ulzburg in den Bereichen Erstversorgung, Innere Medizin und Chirurgie noch gewährleistet?

Wir erwarten in der Beantwortung dieser Anfrage eine Aussage hinsichtlich der jetzt vorhandenen Versorgungskapazitäten der Häuser in Hamburg-Langenhorn, Neumünster und Bad Segeberg in Relation zu den regulär geplant zu versorgenden und hinzu kommenden Einwohnerzahlen aller ihrer Einzugsgebiete durch eine Schließung der Paracelsus-Klinik.

2. Wäre die adäquate Versorgung z.B. von Schlaganfall- und Infarktpatienten durch den Wegfall der Paracelsus-Klinik aus den (Umkreisen der) Gemeinden Alveslohe, Kaltenkirchen, Bad Bramstedt, Bimöhlen, Kisdorf, Oering usw. im Hinblick auf die Entfernungen zu den Krankenhausstandorten Hamburg-Langenhorn oder Neumünster bzw. Bad Segeberg innerhalb von 30 Minuten sicher gestellt?

3. Welchen Einfluss wird und kann der Kreis Segeberg geltend machen, um auf die Krankenhausbedarfsplanung des Landes Schleswig-Holstein ab 2018 ff Einfluss zu nehmen, damit diese betroffenen Gebiete (vgl. Pkt. 2) mit langfristig abgesicherten Versorgungen abgedeckt werden?

4. Welche Ausgleichsfunktion oder Maßnahmen muss der Kreis Segeberg übernehmen, wenn die Grund- und Regelversorgung durch den Wegfall der Paracelsus-Klinik in Teilen des Kreises Segeberg nicht gewährleistet wird?

5.Inwiefern hat oder beabsichtigt der Kreis Segeberg sowohl bei den zukünftigen Verhandlungen des Krankenhausplanungsausschusses des Landes Schleswig-Holstein als auch bei ggf. anderen Verhandlungen hinsichtlich der Schließung der Paracelsus-Klinik eine Mitwirkung?

Mit freundlichen Grüßen
Maren Berger
Mitglied im Ausschuss Ordnung, Gesundheit, Verkehr

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Die Antwort von Landrat Schröder vom 9.2.2018

Anfrage der Fraktion WI-SE an den Landrat zur „Schließung der Paracelsus- Klinik in Henstedt-Ulzburg hinsichtlich der ambulanten und stationären Grund- und Regelversorgung von Verunfallten und Erkrankten im süd- westlichen Kreisgebiet“ vom 31.01.2018
Sehr geehrte Frau Berger,
gerne beantworte ich in diesem Schreiben Ihre Anfrage vom 31.01.2018, in der es um die „Schließung der Paracelsus-Klinik in Henstedt-Ulzburg hinsichtlich der ambulanten und stationären Grund- und Regelversorgung von Verunfallten und Erkrankten im süd-westlichen Kreisgebiet“ geht.

1. Wäre im Fall der Schließung des Akut-Krankenhauses Paracelsus-Klinik die Versorgung der Bevölkerung im südwestlichen Teil des Kreises Segeberg, nördlich von Henstedt-Ulzburg in den Bereichen Erstversorgung, Innere Medizin und Chirurgie noch gewährleistet?
Nach Rücksprache mit dem Gesundheitsministerium SH wären die genannten Bereiche im hypothetischen Fall einer Schließung der Paracelsus-Klinik in Henstedt- Ulzburg (PKH) durch die umliegenden Kliniken gewährleistet. Dazu gehören die Schwerpunktkrankenhäuser Neumünster, Elmshorn, Itzehoe, der Maximalversorger AK Nord Heidberg sowie die Klinik der Grund- und Regelversorgung AK Bad Segeberg inkl. Kardiozentrum Norderstedt und weitere Kliniken am Hamburger Stadtrand wie das Albertinen-Krankenhaus (auch wenn diese nicht wie das AK Nord im Landeskrankenhausplan SH gelistet sind).

2. Wäre die adäquate Versorgung z.B. von Schlaganfall- und Infarktpatienten durch den Wegfall der Paracelsus-Klinik aus den (Umkreisen der) Gemeinden Alveslohe, Kaltenkirchen, Bad Bramstedt, Bimöhlen, Kisdorf, Oering usw. im Hinblick auf die Entfernungen zu den Krankenhausstandorten Hamburg-Langenhorn oder Neumünster bzw. Bad Segeberg innerhalb von 30 Minuten sichergestellt?
Genau diese zeitkritischen Notfälle werden auch jetzt schon in andere Kliniken verbracht: Sogenannte ST-Hebungsinfarkte erfordern eine Herzkatheter- Untersuchung. Schlaganfälle erfordern im Regelfall Diagnostik und Weiterbehandlung auf einer Stroke Unit (Spezialstationen für Schlaganfall- Patienten). Demzufolge werden diese Patienten in geeignete Schwerpunktkrankenhäuser bzw. ins Kardiozentrum Norderstedt transportiert und in der Regel nicht in die Paracelsus-Klinik. ähnliches gilt für andere zeitkritische Notfälle, z.B. kritisch Verunfallte, die erkennbar einer Behandlung in einem Traumazentrum oder spezialchirurgischer Versorgung bedürfen, etwa in der Hand- oder Neurochirurgie.

3. Welchen Einfluss wird und kann der Kreis Segeberg geltend machen, um auf die Krankenhausbedarfsplanung des Landes Schleswig-Holstein ab 2018 ff Einfluss zu nehmen, damit diese betroffenen Gebiete (vgl. Pkt. 2) mit langfristig abgesicherten Versorgungen abgedeckt werden?
Der Kreis Segeberg ist als vollwertiges und stimmberechtigtes Mitglied über den Landkreistag vertreten, wird bei der Krankenhausbedarfsplanung des Landes Schleswig-Holstein regelmäßig angehört und nimmt Stellung.

4. Welche Ausgleichsfunktion oder Maßnahmen muss der Kreis Segeberg übernehmen, wenn die Grund- und Regelversorgung durch den Wegfall der Paracelsus-Klinik in Teilen des Kreises Segeberg nicht gewährleistet wird?
Für den hypothetischen Fall einer Schließung der Paracelsus-Klinik müssten der Kreis Segeberg und das Land, genauer das Gesundheitsministerium SH, als gemeinsame Sicherstellungsträger nach Krankenhausfinanzierungsgesetz Maßnahmen beschließen. Eine davon wäre es, eine neue Trägerschaft zu regeln.

5. Inwiefern hat oder beabsichtigt der Kreis Segeberg sowohl bei den zukünftigen Verhandlungen des Krankenhausplanungsausschusses des Landes Schleswig- Holstein als auch bei ggf. anderen Verhandlungen hinsichtlich der Schließung der Paracelsus-Klinik eine Mitwirkung?

Wie unter 3 ausgeführt, ist der Kreis Segeberg über den Landkreistag vertreten und wird bei der Krankenhausbedarfsplanung des Landes Schleswig-Holstein regelmäßig angehört.

Bezüglich des Sicherstellungsauftrages, bezogen auf die Paracelsus-Klinik in Henstedt-Ulzburg, steht der Kreis mit dem Land in Verbindung – und mit der Klinik.
Auf kürzliche Nachfrage teilte die Klinik mit, dass die medizinischen und pflegerischen Leistungen gewährleistet seien. änderungen bzw. anderweitige Entwicklungen würden durch die Paracelsus-Gruppe unaufgefordert und zeitnah an den Kreis kommuniziert.

Die Frage nach einer möglichen Schließung wurde vom Kreis am 6. Februar 2018 mit dem Ministerium besprochen bzw. an die Verwaltungsdirektion der PKH adressiert: Von einer beabsichtigten Schließung – als schlechtester Fall von änderungen im Sicherstellungsauftrag der stationären Versorgung – ist dem Kreis weiterhin nichts bekannt.

Sollten Sie hierzu Rückfragen haben oder noch Unklarheiten bestehen, können Sie sich gerne jederzeit an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Jan Peter Schröder

 

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Antwort des Landrats als PDF-[ddownload id=“842″]

Foto: Pixabay  Logo: Von Paracelsus-Kliniken – Hamburger Abendblatt, Logo, wikipedia.org[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

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