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Klare Verhältnisse

Wenn man etwas beschließt, dann muss man auch auf die Umsetzung achten. Sonst macht das alles insgesamt keinen Sinn.

Endlich klare Verhältnisst schaffen und eine Entscheidung herbeiführen. Das streben wir mit einem Antrag an, in dem wir den Kreistag auffordern, einen bereits 2013 einstimmig beschlossenen Antrag zu bestätigen und den Landrat auffordern, ihn jetzt sofort umzusetzen. Sollte der Kreistag das nicht wollen, wird er aufgefordert, den Beschluss zurückzunehmen.


Antrag

Die Fraktion bittet den Kreistag eine der nachstehenden Beschlussempfehlungen zu beschließen.

I.

1. Der Kreistag stellt die Nichtumsetzung dieses Beschlusses durch den Landrat fest.

2. Der Kreistag Segeberg bestätigt seinen einstimmigen Beschluss zur Drucksache 131/2013 vom 7. November 2013 und fordert den Landrat auf, diesen Beschluss, soweit noch aktuell, mit dem HH 2018 im HH-Plan und im WiPlan der Wks umzusetzen und auszuführen.

3. Der HA wird angewiesen, die Umsetzung des Beschlusses zu überwachen.

Alternativ:

II.

Der Kreistag Segeberg hebt seinen Kreistagsbeschluss – 131/ 2013 – vom 7. November auf.

Begründung:

Der HA hat in seiner Sitzung am 7. September trotz Hinweises auf die nicht erfolgte Umsetzung weder in dieser Sitzung noch in folgender Zeit eine Handlungsnotwendigkeit für sich gesehen.
Er hat in vollem Wissen um diese Nichtumsetzung durch Unterlassen der Einforderung der Umsetzung zugelassen, dass der Landrat einen einstimmigen Kreistagsbeschluss nicht beachtet.
Dieses Verhalten stellt einen Pflichtverstoß bei der Wahrnehmung der Dienstaufsicht über den Landrat dar.
Für die Überwachung der Arbeit des HA ist der Kreistag zuständig.
Konsequenterweise müsste der Kreistag das Unterlassen der Nichtumsetzung und der Nichthandlung des HA rügen und auf Umsetzung des Beschlusses bestehen.

Sofern dazu nicht die persönliche und politische Kraft in diesem Hause besteht, sollten die Alternative unter Ziffer 4 beschlossen und künftige Beschlüsse dieses Kreistages nur mit Zustimmung des Landrats gefasst werden.

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