Im Anhang finden Sie zwei Pressemitteilungen zum Thema COVID-19: Neben den aktualisierten Fallzahlen geht es dabei um eine Überarbeitung der Allgemeinverfügung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus. Der Kreis setzt damit einen restriktiveren Erlass des Gesundheitsministeriums um. Darin geht es um Maßnahmen in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie in stationären Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe (siehe Punkte 7. und 8. der neuen Allgemeinverfügung). Wesentliche Neuerung: Das Betreten ist nun generell untersagt. Es gibt nur noch wenige Ausnahmen.
Neue Allgemeinverfügung des Kreises vom 31.03. – PDF zum [ddownload id=“3128″]
Pressemitteilung des Kreises vom 31.03. – PDF zum [ddownload id=“3129″]