Guten Tag sehr geehrter Herr Nissen,
wie angekündigt sende ich Ihnen hier die nachstehende Fragen.
Sie stellten sich mir nachdem ich in Ihrem Hause cursorisch die zusammengefassten Vorbemerkungen des GPA-Berichtes durchgelesen hatte.
Als Gebühren- oder Entgeltzahler an ein konkurrenzloses Unternehmen im Kreis Segeberg sehe ich deutliche Gründe dafür, dass die aktuell in kurzer Zeit mehrfach erhöhten Entgeltkalkulationen zu Lasten der Entgeltzahler, durch erhebliche Mängel in der Führung der Gesellschaft WZV begründet liegen.
Es müsste zumindest Schadensbegrenzung betrieben werden für die Vergangenheit und zukünftig Rechtssicherheit im gesellschaftlichen Handeln sicher gestellt sein.
Ich hoffe auf hinreichend plausible Antworten.
- Aus welchen Gründen wurden viele Rechtliche und handwerkliche Mängel konstatiert?
- Warum wurden Gesetzliche Vorschriften und Korrekturen nicht beachtet? Was wurde für die Folgejahre dagegen getan?
- Aus welchen Gründen wurden Fristen und Verzinsung eingesetzter Rücklagen nicht beachtet?
- Warum erhielten Funktionsträger Zahlungen von Entschädigungen und Fahrkosten ohne Rechtliche Grundlage? (sind die über 20 T€ zurückgefordert worden? Oder bleibt die rechtlich nicht zu begründende Bereicherung bestehen?)
- Wie ist es zu rechtfertigen, zu begründen, dass ein Ausschussvorsitzender zeitweise doppelte Entschädigung erhielt? (hat er den Differenzbetrag zurückgezahlt?)
- Wer war für den Mangel an einer klaren und sauberen Organisation des Unternehmens WZV verantwortlich?
- Wer und was hat dazu beigetragen, dass ein ordnungsgemäßer Einsatz der Informationstechnik nicht nachweisbar war?
- Aus welchem Grund waren früher festgestellte Mängel nicht behoben worden?
- Trifft es zu und wenn ja, wer ließ es zu, dass die Datensicherheit des Unternehmens WZV fraglich ist?
- Ist der öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen dem WZV und dem Kreis Segeberg vom 08.12.2011 – bis zum heutigen Tage schwebend unwirksam – inzwischen geheilt worden? (Eine Anfrage an den Landrat ist beantwortet und auf der WI-SE Website nachlesbar)
- Ist es geschäftsüblich, die Abfallwirtschaft ohne Entgeltvorkalkulation zu berechnen?
- Wenn nicht, warum wurde es unterlassen?
- Was führte dazu, dass keine Dokumentation vorhanden vorzufinden war oder vorgenommen wurde?
- Wie konnte es zu der Feststellung des GPA kommen, dass „Es ist wohl fraglich, ob die WZV-Kunden korrekte Rechnungen erhalten haben“? (Ist das keinem Bürgermeister aufgefallen?)
- Welche Gründe führten zu der Feststellung, dass im Breitbandbereich Pachtverträge in wesentlichem Umfang nicht eingehalten wurden. (Überzahlungen? Rückforderungen? Nachzahlungen?)
- Wie hoch ist der daraus entstandene Verlust?
- Ist das Problem inzwischen behoben worden?
- Wie konnte es dazu kommen, dass seit 2013 Endabrechnungen fehlen?
- Ist es niemandem in der Verbandsversammlung aufgefallen?
- Haben die Mitglieder des Hauptausschusses das nie bemerkt?
- Warum wurden eine jährliche Abrechnung und ein Bericht über das wirtschaftliche Ergebnis, bezogen auf die einzelnen Gemeinden wurden bisher nicht vorgenommen oder abgegeben?
- Haben die Gemeinden und Ämter tatsächlich keinen Überblick über die sie betreffenden Kosten und Risiken gehabt? (Wenn ja, warum fiel das niemand auf?)
- Aus welchem Grund wurden 3,4 Mio. € für externe Beratung zum Teil ohne Vergleichsangebote und ohne Dokumentation vergeben?
- Sind die Vergabebedingungen in der Verwaltung des WZV nicht bekannt?
- Wer führte die Dienst- und Fachaufsicht in diesem sensiblen (korruptionsanfälligem) Bereich?
- Was führte dazu, dass teilweise keine schriftlichen Aufträge vorhanden waren und Rechtsvorschriften nicht beachtet wurden?
- Aus welchem Grund ist Wahrnehmung der Bauherrenfunktion durch den WZV als „unzureichend“ bewertet worden?
- Sind hierdurch angefallene Mehrausgaben berechnet und im Wege einer Haftbarmachung eingefordert worden?
- Aus welchem Grund sind etliche Abrechnungen über Gesamtausgaben baulicher und Mehrleistungen nicht prüfbar gewesen? (Wie viel € sind hier zu viel gezahlt worden?)
- Die Abrechnung des Geschäftsbesorgungshonorars für einige Ausbaugebiete im Bereich Breitband soll in Höhe von rd. 2,7 Mio. € brutto mit den nicht kontinuierlich geführten, teilweise widersprüchlichen Auflistungen unzureichend dokumentiert gewesen sein. Ist das Versäumnis erklärbar und sind ausgegeben Beträge – auch teilweise – rückforderbar?
- Die Feststellung, dass Bauleistungen für die Recyclinghalle mit einem geschätzten Gesamtauftragswert von rd. 2,7 Mio. € netto entgegen der Schleswig-Holsteinischen Vergabeverordnung und damit vergaberechtswidrig nicht öffentlich, sondern nur beschränkt ausgeschrieben wurden, stellt einen rechtlich nicht nachvollziehbaren Mangel dar. Sie lassen einen Verdacht auf „nützliche Beziehungen“ unnötig aufkommen. Wird das von WZV -Verantwortlichen ebenfalls so gesehen?
- Sind die Feststellungen des GPA korrekt, dass ein Auftrag vergaberechtswidrig nicht in einem förmlichen Vergabeverfahren an ein bekanntes Ingenieurbüro erteilt wurde und das zudem mit Honorarabrechnung nicht nach geltendem Preisrecht?
- Wenn ja, ind zuviel gezahlte Beträge zurückgefordert worden?
- Kann hierzu die Aussage, dass Freundschaftsdienste oder Beziehungen nur dem schaden, der sie nicht hat, angewendet werden?
- Warum wurden Prüfungsberichte und Jahresabschlüsse der Gesellschaft WZV nicht vorgelegt?
- Hatten hauptamtlicher Verbandsvorsteher, Hauptausschuss und Verbandsversammlung keine Kenntnis von dieser Bestimmung?
- Hat niemanden interessiert, wie die finanzielle Lage und der Erfolg des Unternehmens WZV aussahen?
- Waren die rechtlichen Bestimmungen aus dem Gesellschaftsrecht niemandem bekannt?
Ich danke für ihre Antworten im Voraus.
Freundliche Grüße
Henning Wulf