[vc_row][vc_column][vc_column_text css=“.vc_custom_1521533207752{margin-bottom: 0px !important;}“]„SPD: Kita-Beitragsanhebung stoppen
Pünktlich zur Kommunalwahl stellt die SPD Bad Bramstedt einen Antrag, die bereits beschlossene Erhöhung der Kita-Beiträge für die Eltern auszusetzen. Auch die CDU-geführte Landesregierung strebe eine Gebührenfreiheit an.“ So der Titel der Kieler Nachrichten vom 12.03.2018
Im Jugendhilfeausschuss im vergangenen Jahr gab es einen Antrag der Fraktion „Die Linken“, die Sozialstaffel anzupassen, um Familien bei den Beiträgen für Krippe und Kita zu unterstützen. Dieser wurde nur durch Unterstützung der Träger angenommen, jedoch im Hauptausschuss und Kreistag zurückverwiesen.
Am Ende beschloss der Hauptausschuss: die Verwaltung möge eine Vorlage im Frühjahr vorlegen. Das war mal wieder der einfache Weg, ohne selbst das Heft des Handels zu übernehmen, aber Immerhin!
Bei 5000 von Armut betroffenen Kindern im Kreis Segeberg wurde es nach Jahren der Untätigkeit Zeit.
Der Hinweis auf den §90 aus dem SGB VIII spielte in den Beratungen nur eine Nebenrolle. Den meisten Eltern im Kreis dürfte diese Regelung, die eine Besserstellung gegenüber der Sozialstaffel zur Folge hätte, eher unbekannt sein.
Eine Anpassung der Sozialstaffel hätte also längst erfolgen können und wurde in anderen Kreisen bereits umgesetzt! Das Stillschweigen darüber lässt vermuten, dass die Familien und Alleinerziehenden im Kreis, die es nötig hätten, möglichst nicht von alleine darauf kommen sollten ihren Zuschuss nach §90 berechnen zu lassen. Das kann es nicht sein! Das ist unehrlich und kommt den Menschen nicht entgegen.
Bei 5000 von Armut betroffenen Kindern im Kreis Segeberg wird es nach Jahren der Untätigkeit Zeit.
Nachtrag: Die Verwaltung hat mittlerweile eine §90 SGBVII konforme Regelung erarbeitet, welche mit den Stimmen der Wi-Se dann auch beschlossen wurde und ab dem nächsten Kita-Jahr bereits Anwendung finden wird!
Auf einmal Wahlkampfthema der SPD
Man muss sich schon wundern und fragen, ob und wie weit die SPD thematisch nicht bei der Sache ist und was man noch als Wähler glauben kann. Im Jugendhilfe Ausschuss des Kreistages dagegen und das obwohl, so Edda Lessing: „…man sich schon 10 Jahre mit dem Thema beschäftigt“. Eine eher peinliche Situation für die Genossen im Kreis. Hier so und im Ort irgendwie anders. Hauptsache gewählt werden.
Wir haben dazu schon im Kreistag eine eindeutige Meinung gehabt – Redebeitrag von Sven Stückelschweiger zur Beratung des Antrags:
[/vc_column_text][mk_blockquote font_family=“none“]Erstmal Danke an die LINKEN für diesen Antrag. Dieses Thema scheint hier im Kreistag bzw. speziell in der SPD schon ein Jahrzehnt behandelt zu werden, ohne dass es zu einem Ergebnis gekommen ist. Es wurde lange darauf gehofft, dass Bund oder Land einheitliche Regelungen vorgeben. Es wurde viel zu lange tatenlos gehofft – das sollte am besten heute vorbei sein!
In diesen Tagen wurde die Internationale Grundschul-Lese-Untersuchung veröffentlicht. Der shz schrieb hierzu:
„Gestiegen ist laut IGLU auch die soziale Spaltung bei den Bildungschancen. 2001 war die Chance auf eine Gymnasialempfehlung für Kinder aus den oberen Schichten 2,6 Mal so hoch wie bei sozial schwächeren Elternhäusern. 2016 war diese Chance 3,4 Mal so hoch.“
Natürlich liegt es nicht hauptsächlich daran, dass wir im Kreis Segeberg die Sozialstaffel sträflich vernachlässigt haben, aber sie ist ein Baustein von vielen.
Dann kommt noch dazu, dass es neben der Sozialstaffel noch den §90 des 8. Sozialgesetzbuches gibt. Dieser ist rechtliche Grundlage für eine umfassendere Bezuschussung. Man muss es nur beantragen. Allerdings muss man auch wissen, dass es diesen Paragraphen gibt. Und wenn man diesen nach 10 Jahren Beschäftigung mit der Sozialstaffel nicht kennt, befürchte ich, dass er bei den Bürgerinnen und Bürger eher unbekannt ist.
Nicht umsonst ist das finanzielle Risiko dieses Paragraphen um einiges höher als die Kosten durch diesen Antrag der LINKEN. Und wer den Bedarf zur Änderung anerkennt und für die Erarbeitung einer §90 konformen Sozialstaffel ist, kann eigentlich nicht gegen diesen Antrag stimmen. Denn durch die kommende Kommunalwahl ist es zumindest fraglich, dass bis zum nächsten Kindergartenjahr eine Umsetzung erfolgt. Wenn ich positiv überrascht werde und doch ein Beschluss im nächsten Kreistag erfolgt – umso besser. Nichts desto trotz können wir heute schon sicherstellen, dass sich definitiv etwas verbessert. Auf jeden Fall tut die Annahme dieses Antrags dann keinem weh und kann getreu dem Motto „Lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach.“ angenommen werden.
Wer diesen Antrag also ablehnt und den Familien und Alleinerziehenden nicht schon im nächsten Kindergartenjahr GESICHERT entgegenkommt, der verschafft sich unter Umständen Bedenkzeit auf Kosten der Familien und Alleinerziehenden, die eine Entlastung nötig hätten. Also zu Lasten der sowieso schon schwachen Schultern!
Wir werden auf jeden Fall mit voller Überzeugung für den Antrag der LINKEN stimmen! Sollten alle Bemühungen scheitern und es zu keiner Verbesserung für 2018 kommen, werden wir nach unseren Möglichkeiten die Menschen in diesem Kreis über die Anwendung des §90 informieren und die Betroffenen dazu auffordern, davon Gebrauch zu machen.[/mk_blockquote][/vc_column][/vc_row]